RECHTSGRUNDLAGEN FÜR PARTNERPRAXEN

Zusammenarbeit.
Vertraglich geregelt.

Kooperationsverträge für chirurgische Behandlungstage in Ihrer Praxis. Nach Kanton gegliedert, mit klaren Varianten für Behandlungsvertrag, Rechnungsstellung, Infrastruktur und Nachsorge.

Wer stellt wem die Rechnung?

Das entscheidet sich nicht allein nach dem Kanton. Behandlungsvertrag, tatsächliche Zusammenarbeit und kantonale Anforderungen müssen zusammenpassen.

A · Eigene Patientenrechnung

Dr. Schneider schliesst für seine Leistungen einen eigenen Behandlungsvertrag und stellt dem Patienten die Rechnung. Die Praxis erhält die vereinbarte Vergütung für Infrastruktur und Leistungen.

A · Mit Inkasso durch die Praxis

Die Praxis kann Rechnungen mit Vollmacht im Namen von Dr. Schneider einziehen. Forderungsinhaber bleibt Dr. Schneider; dies ist keine eigene Patientenrechnung der Praxis.

B · Honorar an die Praxis

Die Praxis ist Behandlungsvertragspartner und rechnet mit dem Patienten ab. Dr. Schneider erhält sein Honorar von der Praxis. Diese Variante setzt eine passende kantonale Einordnung und geklärte AHV-Behandlung voraus; eine Rechnung allein schafft keine Selbstständigkeit.

Alle sechs Vertragsentwürfe ↓

Was trägt das Kooperationsmodell?

Der bundesrechtliche Rahmen steht in Art. 34–36 und 40 MedBG: eigenverantwortliche Berufsausübung, Bewilligungsvoraussetzungen, vorübergehende interkantonale Tätigkeit und Berufspflichten. Eine kantonale Bewilligung ist keine pauschale Freigabe für jeden Praxisstandort.

Ihr Kanton auf einen Blick.

Die Übersicht behandelt die sechs folgenden Kantone. Öffnen Sie Ihren Kanton für den Vertrag als PDF und Word-Datei sowie die rechtliche Einordnung. Die verfügbaren Fassungen sind Entwürfe, keine behördlich oder anwaltlich freigegebenen Standardverträge.

LULuzernPraxisgemeinschaft und getrennte Abrechnung
Kooperationsvertrag Luzern

Mit wählbarer Patientenrechnung, Inkassovollmacht oder Honorarrechnung an die Praxis und eigenem Kantonsanhang. Entwurf zur Abstimmung; standortbezogen zu vervollständigen und rechtlich zu prüfen.

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Selbstständige Kooperation

Die persönliche Berufsausübungsbewilligung ist vom Praxisbetrieb zu unterscheiden. Nach den kantonalen FAQ benötigen Praxisgemeinschaften mit gemeinsam genutzten Räumen und Personal, aber ohne wirtschaftliche Abrechnungseinheit, keine Betriebsbewilligung. Gruppenpraxen mit gemeinsamer Abrechnung oder Praxen, die wirtschaftlich nicht den eigenverantwortlich tätigen Behandlern persönlich gehören, sind grundsätzlich betriebsbewilligungspflichtig (§ 37 GesG; § 17b MbV).

Für Ihre Partnerpraxis

Abrechnung, Eigentümerstruktur und zusätzliche Tätigkeitsadresse mit der DIGE abgleichen. Aus einer Bewilligung für einen bisherigen Arbeitsort folgt keine automatische Freigabe jedes weiteren Standorts.

ZGZugPersönliche Bewilligung und Betriebsmodell
Kooperationsvertrag Zug

Mit wählbarer Patientenrechnung, Inkassovollmacht oder Honorarrechnung an die Praxis und eigenem Kantonsanhang. Entwurf zur Abstimmung; standortbezogen zu vervollständigen und rechtlich zu prüfen.

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Selbstständige Kooperation

Für eigenverantwortliche zahnärztliche Tätigkeit verlangt der Kanton Zug eine persönliche Berufsausübungsbewilligung. Mit einer bestehenden Bewilligung aus einem anderen Kanton steht ein eigener Gesuchsweg zur Verfügung. Das Amt führt zusätzlich Verfahren für Betriebsbewilligungen und OKP-Zulassungen. Die Gesundheitsverordnung regelt die betriebliche Bewilligungspflicht, insbesondere bei Praxisbetrieben mit eigenverantwortlich angestellten Medizinalpersonen (§ 42 GesV).

Für Ihre Partnerpraxis

Schriftlich festhalten, ob der Behandler in eigenem Namen und auf eigene Rechnung tätig wird oder die Praxis Leistungen abrechnet. Die betriebliche Einordnung muss dazu passen.

ZHZürichBelegzahnarzt ausdrücklich beschrieben
Kooperationsvertrag Zürich

Mit wählbarer Patientenrechnung, Inkassovollmacht oder Honorarrechnung an die Praxis und eigenem Kantonsanhang. Entwurf zur Abstimmung; standortbezogen zu vervollständigen und rechtlich zu prüfen.

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Selbstständige Kooperation

Das amtliche Merkblatt Zahnmedizin beschreibt in Abschnitt 3.6 die Tätigkeit als Belegzahnarzt: Einmietung in fremde Räume, mit eigener Berufsausübungsbewilligung, in eigenem Namen, eigener fachlicher Verantwortung und auf eigene Rechnung, ohne Anstellung. Die dort beschriebene Raummiete ist von der Bereitstellung weiterer technischer und administrativer Infrastruktur zu unterscheiden. Für institutionelle Modelle gelten zusätzliche Betriebsbewilligungsvorgaben.

Für Ihre Partnerpraxis

Weil ein OP-Tag häufig Geräte, Assistenz oder Abrechnung der Partnerpraxis nutzt, wird das konkrete Leistungs- und Infrastrukturpaket mit dem Amt abgeglichen. Die Bezeichnung «Belegzahnarzt» allein entscheidet das Modell nicht.

SZSchwyzKantonale Bewilligung oder 90-Tage-Verfahren
Kooperationsvertrag Schwyz

Mit wählbarer Patientenrechnung, Inkassovollmacht oder Honorarrechnung an die Praxis und eigenem Kantonsanhang. Entwurf zur Abstimmung; standortbezogen zu vervollständigen und rechtlich zu prüfen.

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Selbstständige Kooperation

Der Kanton Schwyz unterscheidet zwischen der Bewilligung für die Berufsausübung und der Bewilligung für den Betrieb einer Gesundheitseinrichtung. Für die selbstständige Berufsausübung verweist er auf Gesundheitsgesetz, Gesundheitsverordnung und MedBG. Ob die Partnerpraxis beziehungsweise das vorgesehene Kooperationsmodell eine Betriebsbewilligung benötigt oder eine Anpassung erfordert, wird vor Beginn geklärt.

Für Ihre Partnerpraxis

Meldeverfahren, Tätigkeitsort und betriebliche Voraussetzungen mit dem Amt für Gesundheit und Soziales abstimmen. Erst nach Vorliegen der für den Einsatz nötigen Nachweise wird ein OP-Termin verbindlich freigegeben.

AGAargauBAB oder bestätigter temporärer Einsatz
Kooperationsvertrag Aargau

Mit wählbarer Patientenrechnung, Inkassovollmacht oder Honorarrechnung an die Praxis und eigenem Kantonsanhang. Entwurf zur Abstimmung; standortbezogen zu vervollständigen und rechtlich zu prüfen.

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Selbstständige Kooperation

Wer im Aargau fachlich selbstständig zahnärztlich tätig wird, benötigt vor Tätigkeitsaufnahme eine Berufsausübungsbewilligung oder die passende Bestätigung. Für Inhaber einer Bewilligung aus einem anderen Kanton nennt die kantonale Zahnmedizin-Seite ein vereinfachtes, kostenloses Verfahren. Beantragung und Änderungen erfolgen über das Portal Sirona.

Für Ihre Partnerpraxis

Neuen Tätigkeitsort und konkrete Zusammenarbeit bei Bewilligungen und Aufsicht melden beziehungsweise abklären. Eine bisherige Bewilligung oder Anstellung belegt für sich allein noch keine selbstständige Kooperation am neuen Standort.

BSBasel-StadtEigene Tätigkeit und institutionelle Abrechnung
Kooperationsvertrag Basel-Stadt

Mit wählbarer Patientenrechnung, Inkassovollmacht oder Honorarrechnung an die Praxis und eigenem Kantonsanhang. Entwurf zur Abstimmung; standortbezogen zu vervollständigen und rechtlich zu prüfen.

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Selbstständige Kooperation

Für fachlich eigenverantwortliche Zahnmedizin ist eine persönliche Berufsausübungsbewilligung erforderlich. Werden Leistungen im Namen und auf Rechnung einer AG oder GmbH erbracht, verlangt Basel-Stadt eine Betriebsbewilligung. Die kantonale Seite verlinkt Gesundheitsgesetz und Bewilligungsverordnung sowie die erforderlichen Gesuche.

Für Ihre Partnerpraxis

Änderungen an bestehenden Bewilligungen sind zu melden. Bei einer neuen Praxisadresse werden unter anderem Standort und Pensum sowie bei neuer Selbstständigkeit Haftpflicht- und Qualitätssicherungsnachweise verlangt.

Vor dem ersten gemeinsamen OP-Tag.

Für Partnerpraxen stellt Dr. Robert Schneider die zum vereinbarten Einsatz gehörenden Nachweise im Rahmen der Kooperationsvorbereitung bereit. Praxisstandort und Kooperation besprechen ↗

Quellenprüfung: 22. Oktober 2026. Dies ist eine allgemeine Orientierung zu den verlinkten amtlichen Grundlagen. Die Übersicht behauptet keine persönliche Zulassung in allen aufgeführten Kantonen und ersetzt keine behördliche Bestätigung des konkreten Einsatzes. Andere Kantone werden standortbezogen abgeklärt.

Weitere Grundlagen zu Qualität, Haftpflicht und Datenschutz →